Ergebnis Heizungsgesetz Bundestag vom 08.09.2023
Abstimmung Heizungsgesetz 08.09.2023
Berlin, 8. September 2023 - Der Bundestag hat ein neues Heizungsgesetz, das Gebäudeenergiegesetz (GeG), verabschiedet, das ab dem 1. Januar 2024 in Kraft tritt.
Mit JA für das Gesetz haben 399, mit NEIN 275 gestimmt und 5 Abgeordnete haben sich enthalten.
Laut dem neuen Gesetz muss jede neu eingebaute Heizung, unabhängig davon, ob sie in Neubauten oder Bestandsgebäuden, Wohn- oder Nichtwohngebäuden installiert wird, mindestens 65 % erneuerbare Energie nutzen. Bestehende Heizungen sind von dieser Regelung nicht betroffen und können weiterhin genutzt und repariert werden.
Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck betonte, dass die Bundesregierung mit diesem Gesetz ein klares Signal sendet: Wer jetzt in eine neue Heizung investiert, muss dies nachhaltig tun. Er fügte hinzu, dass soziale Härten durch Übergangsfristen, Ausnahmeregelungen und vor allem durch eine Neuaufstellung der Förderung abgefedert werden.
Mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes startet die Bundesregierung eine umfangreiche Modernisierungsoffensive zur Beschleunigung der erforderlichen Wärmewende für den Klimaschutz (Infostand 08.09.2023)
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